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   BFH, 28.04.1992 - VII K 7/91   

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https://dejure.org/1992,14591
BFH, 28.04.1992 - VII K 7/91 (https://dejure.org/1992,14591)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1992 - VII K 7/91 (https://dejure.org/1992,14591)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1992 - VII K 7/91 (https://dejure.org/1992,14591)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.02.1991 - VII K 7/90

    Auslegung des in der Position 2007 des Gemeinsamen Zolltarifs (KN) enthaltenen

    Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII K 7/91
    Eine solche Entscheidung müßte jedoch der Tarifgesetzgeber treffen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 26.Februar 1991 VII K 7/90, BFH/NV 1991, 854, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.1984 - VII K 2/82
    Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII K 7/91
    Die Bewertung nach diesen Merkmalen hat zum Ziel, den Bestandteil zu ermitteln, dessen Bedeutung bei der gemeinsamen Verwendung der Bestandteile - eine separate Verwendung der einzelnen Teile kommt hier nach den Umständen nicht in Betracht - überwiegt (Senat, Urteil vom 8. Mai 1984 VII K 2/82, BFHE 141, 96, 99).
  • BFH, 20.02.1990 - VII K 8/89
    Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII K 7/91
    Soweit die Klägerin an der unterschiedlichen Höhe der Zollsätze funktionsgleicher Waren (Bilderrahmen aus Holz 5, 1%, aus Metall 6%, aus Plastik 8, 4%) gegenüber dem Zollsatz für ihre "rahmenlosen" Bilderhalter (12%) Anstoß nimmt, ist zu sagen, daß die Einreihung einer Ware in die KN von der Höhe des vorgesehenen Zollsatzes nicht beeinflußt wird (Urteil des Senats vom 20. Februar 1990 VII K 8/89, BFHE 160, 91, 93).
  • BFH, 26.06.1990 - VII K 3/90

    Anforderungen an Tarifierung von Videogeräten

    Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII K 7/91
    Da der Papiereinlage mit Werbe- und Passepartoutaufdruck und den Metallklammern, die die anderen Teile lediglich zusammenhalten sollen, nur rein "dienende" Funktionen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 26.Juni 1990 VII K 3/90, BFH/NV 1991, 279 - Camera-Recorder -) zukommen, bleibt lediglich die Glasplatte als "das" charakterbestimmende Element der zusammengesetzten Waren übrig.
  • BFH, 01.09.1987 - VII K 15/87
    Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII K 7/91
    Damit scheidet die Hartfaserplatte als charakterbestimmendes Merkmal aus, ohne daß es eines Eingehens auf die hier als nachrangiges Kriterium anzusehende, im einzelnen unter den Beteiligten streitige, Wertrelation zwischen der Glasscheibe und der Hartfaserplatte bedürfte (Senat, Urteil vom 1. September 1987 VII K 15/87, BFHE 151, 258 - zusammengesetzte Ware: Taschenrechner-Radiokombination -).
  • BFH, 24.06.1993 - VII R 95/92

    Zollrechtliche Bestimmung von Warengruppen

    Sinn macht die Unterscheidung, die freilich nach dem Tarifwortlaut zu treffen ist, nicht, wie der Klägerin zuzugeben ist, unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Zollsatzes (dazu Senat, Urteile vom 20. Februar 1990 VII K 8/89, BFHE 160, 91, 93, und vom 28. April 1992 VII K 7/91, BFH/NV 1993, 139), allein, wenn als Erzeugnisse der Tarifnr.20.01 nur solche mit einem die Zubereitung oder Haltbarmachung bestimmenden Essiggehalt angesehen werden (ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluß vom 6. Mai 1974 2 Ss 1/74 OWi, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern 1974, 215 - Spargelkonserven -).
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